Sanierungspflicht betrifft Gebäude, die nicht energetisch saniert sind.
Entscheidend ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Diese muss nach den Vorgaben der EU bis zum Jahr 2033 bei "D" liegen.
Folglich dürfen alle Gebäude in Deutschland einen Energieverbrauch (Endenergiewert) von maximal 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche im Jahr aufweisen.
Liegt der Wert höher oder werden energetische Sanierungen unterlassen,
können empfindlich hohe Bußgelder verhängt werden.